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Frequently Asked Questions

Während des Studiums ergeben sich viele Fragen. Wir haben hier einige Fragen mit Antworten aufgeführt, die uns schon häufiger erreicht haben. Wenn ihr weitere Fragen habt oder etwas für euch unklar ist, könnt ihr euch gerne an uns wenden oder ihr schaut, ob ihr hier direkt eine passende Anlaufstelle finden könnt. 

Auf der Unterseite Studienorganisation geben wir außerdem einige Hinweise zur Prüfungsordnung, zu den Modulhandbüchern sowie zum Vorlesungsverzeichnis. 

Studienverlauf

Im Anhang der Prüfungsordnung  (Bachelor-PO, Master-PO) findet ihr den Studienverlaufsplan. Hier wird dargestellt, in welchem Semester welche Module belegt werden sollten. Beim Studienverlaufsplan handelt es sich um eine Empfehlung, die nicht verpflichtend ist.
 

Die Anmeldung zu Vorlesungen erfolgt in den meisten Fällen über das LSF-System.  Die Anmeldungen zu den Übungen in Kleingruppen wird vielfach im zweiten Schritt nach Vorlesungsbeginn z.B. via Moodle organisiert.

Eine Übersicht über alle Wahlpflichtmodule findet ihr im Modulhandbuch. ->  Verlinkung der Modulhandbücher. Für WiMas sind zwei Modulhandbücher relevant. Die Mathe-Module sowie die Informatik-Module sind im Modulhandbuch der Mathefakultät zu finden. Die Wirtschafts-Module findet ihr im Modulhandbuch der Fakultät Wirtschaftswissenschaften (Wiwi-Bachelor-Modulhandbuch und Wiwi-Master-Modulhandbuch).

Die Mathefakultät veröffentlicht eine Vorschau über alle Veranstaltungen im nächsten Wintersemester sowie im nächsten Sommersemester. Die Fakultät Wirtschaftswissenschaften aktualisiert regelmäßig die Modulhandbücher, sodass in der Regel alle im Modulhandbuch aufgeführten Module auch angeboten werden.

Für Module der Fakultät Wirtschaftswissenschaften gilt: Eine Modulprüfung ist verbindlich festgelegt, wenn nach der Anmeldung zu dieser Prüfung in demselben Prüfungszeitraum keine fristgerechte Abmeldung erfolgt und das Prüfungsverfahren somit eröffnet wird. Bei einem Rücktritt aus triftigem Grund (z. B. Krankheit) am Prüfungstag bleibt ihr daher auf die Modulprüfung festgelegt. Dies bedeutet, dass ihr dieses Modul in jedem Fall in eurem Studium bestehen müsst. Dies gilt nicht für Seminare oder Abschlussarbeiten.


Für alle mathematischen/ wirtschaftsmathematischen Module sowie die Informatik-Module im Wahlpflichtbereich gilt, dass nichtbestandene Module durch jeweils ein anderes erfolgreich absolviertes Wahlpflichtmodul ausgeglichen werden.

Im WiMa-Master müssen mindestens 18 Leistungspunkte der insgesamt 38 einzubringenden Leistungspunkte im Mathe-Bereich durch wirtschaftsmathematische Module, davon mindestens 9 Leistungspunkte durch Module aus dem Vertiefungsbereich, erworben werden. Ob es sich bei einem Mathe-Wahlpflichtmodul um ein wirtschaftsmathematisches Modul handelt, könnt ihr dem jeweiligen Eintrag im Mathe-Modulhandbuch entnehmen.

Außerdem müssen mindestens 5 Leistungspunkte durch Masterseminare erworben werden.

Diese Regelungen ergeben sich aus der Studienstruktur-Übersicht im Anhang der Master-Prüfungsordnung.

Prüfungen

Alle Module werden grundsätzlich mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen. Diese finden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit statt.
Für Module, die mit einer schriftlichen Klausur abgeschlossen werden, gibt es in jedem Semester, in dem das Modul angeboten wird, zwei Prüfungstermine. Der erste Termin ist meistens zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit, der zweite Termin zum Ende der vorlesungsfreien Zeit. 
Auch für mündliche Prüfungen gibt es meistens zwei Prüfungstermine in der vorlesungsfreien Zeit. Hier werden die Termine mit der*dem jeweiligen Dozierenden vereinbart.

 

Die Form der Modulprüfung wird im Modulhandbuch festgelegt. Die Mathe-Module sowie die Informatik-Module sind im Modulhandbuch der Mathefakultät zu finden. Die Wirtschafts-Module findet ihr im Modulhandbuch der Fakultät Wirtschaftswissenschaften (Wiwi-Bachelor-Modulhandbuch und Wiwi-Master-Modulhandbuch).

Anmeldungen zu und ggf. Abmeldungen von Prüfungen sind über das BOSS-System vorzunehmen. Wie empfehlen, im BOSS vorgenommene An- und Abmeldungen unmittelbar zu überprüfen und durch einen Ausdruck etc. zu dokumentieren.

Der Zeitraum für die Prüfungsanmeldung bei Modulen der Mathe-Fakultät endet i.d.R. eine Woche vor der Prüfung, bei Modulen der WiWi-Fakultät zwei Wochen vor der Prüfung.

Eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen ist bei mündlichen Prüfungen bis zu einer Woche vor dem Beginn der jeweiligen Prüfung, bei schriftlichen Prüfungen bis zu einem Tag (23:59 Uhr) vor dem Beginn der jeweiligen Prüfung möglich. Bei Seminaren ist eine Abmeldung nicht einfach möglich. Fragt hier am besten bei eurem Seminarleiter*eurer Seminarleiterin nach.

Wenn ihr zum Prüfungstermin krank seid oder aus anderen wichtigen Gründen nicht teilnehmen könnt, müsst ihr dies der Prüfungsverwaltung unverzüglich schriftlich mitteilen. Wichtige Informationen dazu findet ihr hier. Wir empfehlen euch, bei mündlichen Prüfungen auch eure*n jeweilige*n Prüfer*in zu informieren. Neben einer Krankheit können andere wichtige Gründe für den spontanen Rücktritt von einer Prüfung z.B. Tod oder schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen oder unverschuldetes Zuspätkommen aufgrund eines Unfalls sein. Über diese individuellen Gründe entscheidet der Prüfungsausschuss stets im Einzelfall.

Die Fakultät WiWi veröffentlicht die Prüfungstermine hier. Die Mathe-Fakultät veröffentlicht Klausurtermine ebenfalls auf ihrer Homepage. Die für das Sommersemester 2023 findet ihr hier.

Prüfungen können maximal zweimal wiederholt werden. Es gibt also insgesamt drei Versuche je Prüfung.
Eine Ausnahme bilden die Module Analysis 1 und Lineare Algebra 1: Diese können nur einmal wiederholt werden. Allerdings zählen im ersten Semester absolvierte Prüfungen nicht mit (Freiversuche). Insgesamt könnt ihr also auf bis zu vier Versuche für diese Module kommen. Diese Regelung soll dazu motivieren, die ersten Mathe-Klausuren im ersten Semester auf jeden Fall mitzuschreiben.
Bachelor- und Masterarbeiten können nur einmal (und dann mit neuer Themenstellung) wiederholt werden.

Für alle schriftlichen Klausuren wird ein Termin für die Einsichtnahme in die Klausur angeboten. Im Rahmen der Einsichtnahme dürfen Kopien oder sonstige originalgetreue Reproduktionen wie Fotografien gefertigt werden. Die Nutzung ist aber nur für den persönlichen Gebrauch zum Zwecke der Klausureinsicht zulässig. Insbesondere ist die Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verbreitung nicht erlaubt.

Ja, wenn er*sie später ebenfalls diese Prüfung absolvieren soll. In §8 Absatz 14 der Prüfungsordnungen steht: „Studierende, die sich zu einem späteren Zeitpunkt der gleichen Prüfung unterziehen wollen, […] werden als Zuhörerinnen und Zuhörer zugelassen, es sei denn, die oder der zu prüfende Studierende widerspricht.“

Wir empfehlen euch, zunächst den Kontakt zu eurem Prüfer*euerer Prüferin zu suchen und um eine Begründung für die eurer Meinung nach falsche Korrektur bzw. Benotung zu fragen. Häufig klären sich dann bereits viele Fragen. Dies gilt insbesondere auch bei offensichtlichen Fehlern (z.B., wenn ihr in der Klausureinsicht bemerkt, dass eure Punkte nicht richtig zusammengezählt wurden oder eine ganze Seite vergessen wurde zu korrigieren).

Prinzipiell gibt es die Möglichkeit, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens der Benotung einer Klausur, mündlichen Prüfung, Abschlussarbeit oder sonstigen Leistung zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses schriftlich beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. Es sollte dann konkret dargelegt werden, in welchen Punkten eurer Auffassung nach Bewertungsfehler vorliegen oder es zu Verfahrensfehlern gekommen ist. Gründe für einen Widerspruch können zum Beispiel sein, dass Folgefehler in keiner Weise berücksichtigt wurden, oder, dass sachfremde Erwägungen in die Benotung eingeflossen sind (z.B. Note „nicht bestanden“ wurde damit begründet, dass sich der Studierende gegenüber dem Professor unhöflich verhielt). Über einen Widerspruch entscheidet der Prüfungsausschuss.

Nein. Diese Regelung steht zwar noch in §11 Absatz 4 der Bachelor-PO bzw. in §11 Absatz 3 der Master-PO. Der Prüfungsausschuss Wirtschaftsmathematik hat aber beschlossen, dass diese Regelung nicht mehr angewendet wird. Ebenfalls nicht mehr angewendet wird §11 Absatz 1 in den beiden Prüfungsordnungen.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Wenn ihr in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität Module, die auch im WiMa-Studium eingebracht werden können, erfolgreich absolviert habt, könnt ihr euch diese anerkennen lassen und müsst das Modul dann nicht noch einmal belegen. Zuständig für die Entscheidung über die Anerkennung von Prüfungsleistungen ist der*die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Wenn ihr der Entscheidung des*der Vorsitzenden widersprecht, entscheidet der gesamte Ausschuss. Weitere Informationen sowie einen Link zum Antragsformular findet ihr hier auf der Seite der Mathe-Fakultät sowie hier auf der Homepage der TU Dortmund.
Wichtig: Sobald für die Prüfungsleistung, die ihr euch anerkennen lassen wollt, in eurem aktuellen Studiengang schon ein Fehlversuch oder ein Rücktritt aus triftigem Grund (z. B. Krankheit) vorliegt, ist eine Anerkennung für diese Prüfungsleistung ausgeschlossen!
Wenn ihr euch Leistungen anerkennen lassen wollt, ist es häufig sinnvoll, wenn ihr die Beratungsangebote z.B. der Studienfachberatung nutzt. Mögliche Anlaufstellen findet ihr hier

Ja. Sobald für die Prüfungsleistung, die ihr euch anerkennen lassen wollt, in eurem aktuellen Studiengang schon ein Fehlversuch oder ein Rücktritt aus triftigem Grund (z. B. Krankheit) vorliegt, ist eine Anerkennung für diese Prüfungsleistung ausgeschlossen!

Studienleistung

In Modulen können Studienleistungen verlangt werden. Diese müssen erfolgreich absolviert werden, damit ihr euch zur Modulprüfung anmelden könnt. Studienleistungen gibt es vor allem in den Mathe-Modulen. Dazu gehören beispielsweise wöchentliche Hausaufgaben oder kurze Testate.

Übergang in den Master, Ende des Studiums

Wenn ihr alle Module erfolgreich absolviert habt, müsst ihr euch an die Prüfungsverwaltung wenden. Zuständig für die WiMa-Studiengänge ist Frau Müller.

Ihr erhaltet dann einen Entwurf eueres Abschlusszeugnisses per Mail zur Überprüfung. Das Original wird euch anschließend per Post zugeschickt.

Du musst als Gesamtnote im Bachelorstudium mindestens die Note 3,0 erreichen. Ansonsten kannst du dich nicht an der TU Dortmund in den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik einschreiben. In anderen Studiengängen und an anderen Universitäten gelten andere Zugangsvoraussetzungen.

Im Wintersemester ist eine Einschreibung bis zum 15. Dezember und im Sommersemester bis zum 15. Juni möglich. Danach bedarf jeder Wechsel in den Master oder jede neue Einschreibung der Genehmigung der Mathefakultät.

Wenn ihr vom Bachelor Wirtschaftsmathematik in den Master Wirtschaftsmathematik wechseln möchtet, müsst ihr den Antrag auf Änderung des Studiums einreichen. Informationen dazu findet ihr hier auf der Homepage der TU Dortmund. Hier erfahrt ihr auch, wie ihr euch von einem anderen Studiengang (z.B. Bachelor Mathematik) oder, wenn ihr an einer anderen Uni euren Bachelor gemacht habt, in den Master umschreiben könnt.

Abschlussarbeit

Die Bachelorarbeit kann erst dann bei der Prüfungsverwaltung angemeldet werden, wenn 120 Credits in Form von abgeschlossenen Modulen erbracht wurden.

Die Masterarbeit kann erst dann bei der Prüfungsverwaltung angemeldet werden, wenn 60 Credits in Form von abgeschlossenen Modulen erbracht wurden.

Hinweise zu Abschlussarbeiten findet ihr hier auf der Homepage der Mathefakultät.

Sinnvoll ist es, wenn ihr euch zunächst an den Lehrstuhl bzw. direkt an den*die Dozent*in wendet, bei der*dem ihr gerne eure Abschlussarbeit schreiben möchtet. Beachtet bitte, dass einige „beliebte“ Lehrstühle nicht alle Studierende, die ihre Abschlussarbeit an diesem Lehrstuhl schreiben möchten, annehmen können. Am besten informiert ihr euch hier möglichst frühzeitig.

Sonstiges

Studierende können auf Antrag aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden. Informationen dazu findet ihr hier
Während eines Urlaubssemesters kann lediglich an Wiederholungsprüfungen teilgenommen werden.

Wenn ihr deshalb nicht in der Lage seid, eine Prüfungsleistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist zu erbringen, so legt die*der Vorsitzende des Prüfungsausschusses fest, in welcher anderen Form oder Frist die Prüfungsleistung erbracht wird.
Allgemeine Informationen zum Nachteilsausgleich findet ihr auf der Homepage des DoBuS.